Crowdworking & Croudsourcing (extern)

Was ist Crowdsourcing?

Crowdsourcing ist eine Wortschöpfung aus „Crowd“ (Menschenmenge) und „Outsourcing“ (Auslagerung). Sie bezeichnet die Verlagerung von Aufgaben aus einem Unternehmen nach außen. Der entsprechende Auftrag erfolgt aber nicht an eine bestimmte Firma oder Person, sondern eine Aufgabe wird – meist über eine Internetplattform – einer unbekannten Menge von Menschen (der „Crowd“) zur Verfügung gestellt.

Einsatzgebiete

Crowdanwendungen gibt es inzwischen entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Unternehmen.

                                                      Crowdsourcing
            Beispiele typischer Anwendungen im Wertschöpfungsprozess

                                                                            Quelle: nach J. M. Leimeister, 2014

Weltweit gibt es mindestens 2.300 Plattformen, davon haben mehr als 30 ihren Sitz in Deutschland. Nicht nur die Arbeiten auf den Plattformen sind sehr vielfältig; sie haben auch sehr unterschiedliche Geschäfts- und Bezahlmodelle – von kleinteiligen Aufgaben wie das Schreiben von Texten oder das Testen von Software und Apps („Microtasking“) bis zu Innovationsplattformen, wo in eine große Gruppe neue Produkte entwickelt.

Chancen der Crowdarbeit

Crowdworking eröffnet Menschen eine Chance auf dem Arbeitsmarkt, die sie sonst nicht hätten – zum Beispiel nach längerer Unterbrechung des
Berufslebens. Crowdworker schätzen die räumliche und zeitliche Flexibilität, erledigen gerne spannende Aufgaben und wollen mit der Tätigkeit Geld verdienen – in der Regel als Zuverdienst. Unternehmen können auf die Intelligenz der Masse zurückgreifen – um viele kleine Aufgaben sehr schnell zu erledigen oder um mit Experten aus verschiedenen Fachgebieten neue Lösungen zu erarbeiten.

IG Metall – Gewerkschaft auch für Solo-Selbstständige

Seit Anfang 2016 können Solo-Selbstständige Mitglied der IG Metall werden. Ihnen stehen alle satzungsmäßigen Leistungen zu, zum Beispiel
Sozialrechtsschutz und Freizeitunfallversicherung. Die IG Metall übernimmt bis zu 100.000 € Kosten, falls Solo-Selbstständige Ansprüche vor
deutschen Gerichten durchsetzen wollen – und zwar für Honorar- oder Werklohnforderungen, Schadensersatzansprüche und Konventional- strafen. Ebenso eine einmalige Beratung durch einen Fachanwalt zu Urheber-, Marken- und Patentrecht. Der Mitgliedsbeitrag beträgt (wie bei
Arbeitnehmer/-innen) ein Prozent des Bruttoeinkommens.

Risiken der Crowdarbeit

Crowdworker sind in der Regel keine Arbeitnehmer/-innen, sondern Selbstständige. Für sie gelten weder Tarifverträge noch der Mindestlohn. Es gibt keinen Kündigungsschutz, keine Urlaubsansprüche, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall usw. Die soziale Absicherung (Krankheit, Arbeitslosigkeit, Rente, Pflege) obliegt alleine den Crowdworkern. Somit liegen alle Risiken und Kosten bei ihnen, obwohl sie – je nach Arbeitsvolumen – von ihrer Arbeit auf Plattformen abhängig sind.

Bildungsabschlüsse von Crowdworkern

Quelle: J. M. Leimeister, D. Durward, S. Zogaj,
„Crowdworker in Deutschland“, 2016.

Risiken für Unternehmen: die zum Teil fehlende Rechtssicherheit. Die Kehrseite der Flexibilität bedeutet, dass sie mitunter nicht sicher sein können, ob und in welcher Qualität die Arbeiten erledigt werden. Für Betriebsräte, deren Unternehmen externes Crowdworking einsetzen, ist es schwierig, die Konditionen für Crowdarbeit mitzubestimmen. Die Fremdvergabe von Aufträgen ist nach dem Betriebsverfassungsgesetz nicht
mitbestimmungspflichtig. Unter Umständen stellt die Einbeziehung digitaler Plattformen eine Betriebsänderung dar, dies dürfte aber strittig sein.

Der Plattform-Codex

Neun Plattformen haben in einer freiwilligen Selbstverpflichtung („Code of Conduct“) Mindest-Standards definiert. Die IG Metall hat unter Beteiligung von Crowdworkern daran mitgearbeitet. Im November 2017 wurde eine Ombudsstelle ins Leben gerufen, um Konflikte auf den Plattformen einvernehmlich zu lösen.

Die IG Metall will Crowdworking aktiv gestalten – die Chancen nutzen, die Risiken minimieren. Auf gesetzlicher Ebene tritt sie für diese Änderungen ein:

  • Die Begriffe „Arbeitnehmer“ und „arbeitnehmerähnlich“ sollten mit Blick auf die Abgrenzung zur Selbstständigkeit neu definiert werden, um der neuen Arbeitsform mit ihren Abhängigkeiten von Crowdworkern gerecht zu werden.
  • Das Heimarbeitsgesetz sollte leichter auch für Crowdworker angewandt werden können.
  • Ein gesetzliches Mindesthonorar wäre eine sinnvolle Ergänzung zum Mindestlohn.
  • Crowdworker müssen sich zusammenschließen und Tarifverhandlungen führen können; dem steht bislang das Kartellrecht entgegen.
  • Gewerkschaften brauchen geeignete Zugangsrechte zu den Plattformen.
  • Alle Solo-Selbständigen sollten in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden.
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