Entgelttransparenzgesetz

Das Entgelttransparenzgesetz gilt seit 2017 und soll einen Beitrag zur Schließung der Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern leisten. Wie genau das Gesetz aufgebaut ist, welche Möglichkeiten es für die Beschäftigten gibt, welche Rechte Betriebsräte haben und welche Rolle dem Arbeitgeber zukommt, das alles beschreiben wir in dem Werkzeugkoffer.

Neben einer allgemeinen Präsentation und einem kurzen Faktenblatt finden sich Handlungshilfen für Betriebsräte: Was können sie tun, wenn der Arbeitgeber den Auskunftsanspruch übernimmt? Was bedeutet das Gesetz für tarifgebundene Betriebe? Was für tarifungebundene Betriebe? Wie können sie einen Gleichstellungsbericht einfordern und welche Kriterien sind relevant? Außerdem findet Sie einen Flyer für Beschäftigte. Bei Fragen bitte an frauen@igmetall.de wenden.

ZGF_PB_PPT_Entgeltgleichheit Entgelttransparenzgesetz_Notizen (003)
ZGF_PB_FB_Entgelttransparenzgesetz
Das Faktenblatt stellt auf zwei Seiten die Regelungsinhalte des Gesetzes dar und informiert über Handlungsoptionen der Betriebsrät*innen.
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Der Flyer richtet sich an Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten. Sie werden über den Weg zum Auskunftsanspruch informiert.
ZGF_PB_Handlungshilfe neu Gleichstellungsbericht2
Der Gleichstellungsbericht ist ein wichtiges Werkzeug des Betriebsrats um vom Arbeitgeber betriebliche Informationen zu gleichstellungsrelevanten Punkten zu erhalten und daraus notwendige Maßnahmen ableiten zu können. Die Handlungshilfe informiert Betriebsrät*innen über die rechtlichen Regelungen und bietet sehr konkrete Tipps, welche Informationen eingeholt werden könnten.
ZGF_PB_Handlungshilfe Entgelttransparenzgesetz Was tun
ZGF_PB_HH_Arbeitshilfe Entgelttranparenzgesetz in tarifgebundenen Betrieben
ZGF_PB_HH_Arbeitshilfe Entgelttransparenzgesetz in nicht tarifgebunden Betrieben

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