Flucht und Asyl 2018

Aktuelle Beschlüsse
EU vom 28./29.06.2018, im Kern vier Punkte:

Situation
In den letzten Monaten dominierte der öffentliche Streit zwischen CDU und CSU zum Thema Flucht und Asyl. Im Kern ging es um die Frage, ob Flüchtlinge, die über den Landweg aus einem anderen EU-Land kommend, nach Deutschland einreisen wollen, an der Grenze grundsätzlich direkt abgewiesen werden sollen. Innerhalb der EU besteht zudem der Richtungsstreit, wie die europäische Außengrenze effektiv geschlossen wird und wie es zu einer fairen Verteilung der Geflüchteten auf die EU-Mitgliedsländer kommt.

  1. Die Außengrenzen der EU sollen effektiver geschützt,
  2. außerhalb der EU sogenannte Anlandeplattformen aufgebaut und
  3. innerhalb Europas die „Sekundär-Migration“ (von einem EU-Land zum anderen) von Flüchtlingen vermieden werden.
  4. Die EU strebt eine intensivere Zusammenarbeit mit afrikanischen Staaten zur Bekämpfung von Fluchtursachen an.

Koalitionsbeschluss von CDU/CSU und SPD vom 05.07.2018
• Auf europäischer Ebene soll folgender Grundsatz gelten: Das Land, in dem der Schutzsuchende den EU-Raum erstmals betreten hat, ist in der Regel für das Asylverfahren zuständig.
• Keine nationalen Alleingänge.
• Auf nationaler Ebene sollen
sogenannte Transitverfahren in grenznahen und bereits bestehenden Einrichtungen stattfinden.
• Bis Ende 2018 soll das Bundeskabinett ein Einwanderungsgesetz verabschieden.

Quelle: https://de.statista.com

Weltweit 70 Millionen Flüchtlinge
Ende 2017 waren weltweit rund 70 Millionen Menschen auf der Flucht – der Höchststand seit Ende des Zweiten Weltkriegs. Mehr als die Hälfte der Flüchtlinge sind minderjährig. 85 Prozent der Flüchtlinge leben in den sogenannten Entwicklungsländern.


2017 wurden in Deutschland knapp 200.000 Erstanträge auf Asyl gestellt – damit nimmt Deutschland in Europa am meisten Geflüchtete auf. Auf die Bevölkerung umgerechnet liegt Deutschland auf Platz sechs. Im Vergleich zur Wirtschaftskraft nimmt Malta EU-weit die meisten Flüchtlinge auf, Deutschland liegt hier ebenfalls auf dem sechsten Platz.

Bewertungen
Jörg Radek, stellvertretender Vorsitzender der
Gewerkschaft der Polizei (GdP)

„An der Binnengrenze ist eine Einreise mit dem
Überschreiten der Grenzlinie vollzogen, es kann da
keinen Transitbereich geben.“


Heribert Prantl, Süddeutsche Zeitung
„Europas Recht ist nicht das Recht des Stärkeren;
Europa lebt von der Stärke des Rechts.“


Günter Burkhardt, Geschäftsführer Pro Asyl
zu Ankerzentren: „Schutzsuchende in Massenlagern zu
internieren und noch vor einer Prüfung ihrer
Schutzberechtigung massiv zur Rückkehr in
Verfolgerstaaten zu drängen, untergräbt den Gedanken
eines fairen Asylverfahrens.“


Manfred Rekowski, rheinischer Präses der
Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)

„Seenotrettung ist nach internationalem Recht eine
humanitäre Verpflichtung.“

Christiane Benner, 2. Vorsitzende IG Metall
„Die Qualität unserer Gesellschaft
zeigt sich auch daran, wie fair wir
mit den Flüchtlingen und ihren Rechten
umgehen.“

Positionen & Forderungen
• Nationale Alleingänge sind unsolidarisch und
lösen das Problem nicht. Die EU muss einen
abgestimmten Umgang mit der Fluchtsituation
gewährleisten. Regeln dürfen nicht ausschließlich
auf Abschottung ausgerichtet sein, sondern
müssen sich an der Genfer Flüchtlingskonvention
orientieren.
• Bootsflüchtlinge, die auf hoher See angetroffen
werden, müssen in den nächsten sicheren Hafen
der EU gebracht werden. Humanitäre
Seenotrettung darf nicht kriminalisiert werden.
Menschen vor dem Ertrinken zu retten, ist eine
gesetzliche Verpflichtung.
• Legale Fluchtwege in die EU sind notwendig.
• Fluchtursachen bekämpfen, das heißt: Konflikte wie in
Syrien lösen, keine Waffenexporte in Krisenregionen
wie dem Jemen, fairer Handel mit Afrika.
• Transitzentren schaffen mehr Probleme als sie lösen und
sind nichts anderes als geschlossene Lager. Sie würden
in letzter Konsequenz das Schengen-System der offenen
Binnengrenzen und die Freizügigkeit – eine wichtige
Säule der EU – zerstören.
• Keine Asylzentren in Nordafrika, da es dort kein
funktionierendes Asylsystem im Sinne der Genfer
Flüchtlingskonvention gibt.
• Gelungene Integration braucht bessere Rahmenbedingungen.
Das gilt insbesondere für das Erlernen der
Sprache und den Einstieg ins Arbeitsleben.
• Wir brauchen ein zeitgemäßes, transparentes und faires
Einwanderungsgesetz, das auch den sog. „Spurwechsel“
vom Asyl- ins Einwanderungsrecht zulässt.
Quelle: DGB, Pro Asyl

Stand: August 2018

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