Knapp die Hälfte aller Beschäftigten geben an im Berufsleben bereits Diskriminierungen erfahren zu haben. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz gehört dazu. Sie ist durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verboten, kommt allerdings noch häufig vor. Auch Männer sind davon betroffen, wenn auch anders und weniger als Frauen. Durch Betriebsvereinbarungen ist es möglich ein betrieblichen Verfahren festzulegen, wie im Fall von Belästigung vorzugehen ist. In diesem Werkzeugkoffer haben wir zusammengestellt, von welchen Dimensionen der Benachteiligung wir sprechen, wie die gesetzliche Grundlage ist dagegen vorzugehen und welche Regelungen in einer Betriebsvereinbarung getroffen werden können. Darin sind auch betriebliche Beispiele enthalten.